Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie bei einer Terminbuchung bei uns (telefonisch oder online) folgende Vereinbarung akzeptieren:

 

Bei selbst verschuldetem Beginn wird trotzdem die gebuchte Zeitdauer berechnet; ein Abzug findet bei einer kürzeren Zeitdauer aufgrund Zuspätkommens nicht statt.